Mathis Künstner + Stefan Seifert

ARRI Gelände München

Ort:
München
Fertigstellung:
2013
Wohnentwicklung auf dem ehemaligen ARRI-Gelände in der Theresienstraße München

Städtebau

Die städtebauliche Konzeption unseres Entwurfes basiert auf der Weiterführung der Idee des Wohnblocks als gewachsene Form urbanen Wohnens. Gleichzeitig sollen die bestehenden Grünflächen integriert und verstärkt werden. Der neue Block wird dabei sorgfältig in die Umgebung eingefügt und erhält nach zwei Schritten der Trans-formation seine endgültige Form: Im ersten Schritt werden Teilbereiche des Blocks geöffnet um Beziehungen zur Umgebung herzustellen, Durchgänge, und (Blick-) Beziehungen zu schaffen. In einem zweiten Schritt werden die Kanten des Blocks an die Umgebung angepasst um die vorhandenen Richtungen aufzunehmen zu verbinden und fortzuführen. Es entsteht ein geöffneter Block mit einer grünen Mitte, die sich mit den vorhandenen Grünflächen verbindet und diese ergänzt. Die Qualität des Viertels verbessert sich durch die Neubauten insgesamt erheblich.
Der Kindergarten wird im Haus Theresienstraße Nr. 75 in Erd- und 1. Obergeschoss untergebracht, um eine möglichst ungestörte, zusammenhängende und nicht versiegelte Freifläche für die Kinder zu bieten.

Erschließung

Die Erschließung der Anlage erfolgt durch die beiden Gebäude an der Theresienstraße, die Neubauten werden direkt von Norden, bzw. aus dem Innenhof erschlossen. Im Bereich der Freiflächen werden ca. 70 überdeckte Fahrradstellplätze untergebracht, die restlichen Stellplätze für Fahrräder und PKW befinden sich in der 2-geschossigen Tiefgarage. Die Zufahrt zur Tiefgarage wird, bedingt durch die Lage des Kindergartens, im Haus Nr. 71a untergebracht. Dank der Erschließung der Wohnungen mittels Schachteltreppen kann die Notwendigkeit des Anleiterns an die Wohnungen und damit eine Versiegelung von Freiflächen für Fahrflächen im Inneren der Anlage entfallen.

Wohnen

Die neuen Wohnungen zeichnen sich durch eine individuelle Vielfalt der Grundrisse aus: Neben klassischen Etagenwohnungen finden sich Maisonette Wohnungen, zum Teil als "Haus im Haus" Variante, ebenso wie Kleinwohnungen mit eigenem Zugang vom Innenhof. Offene, fließende Grundrisse Räume und eine Belichtung in der Regel über mindesten zwei Seiten, großzügige Terrassen, Balkone, sowie private Grünflächen im Erdgeschoss bieten in Verbindung mit den sensibel gestalteten Freiflächen eine qualitätvolle, ruhige Wohnumgebung im Herzen der Stadt.

Grünflächen

Durch die Positionierung der Neubauten entstehen nicht nur im Inneren des geöffneten Blocks, sondern auch zu den angrenzenden Nachbargebäuden große vernetzte und gestaltete Grünflächen. Die Spielflächen für Kinder werden auf leicht erhöhten "Inseln" in der Mitte der Anlage angeordnet.

Baurecht / Abstandflächen

Die geforderte, dichte Bebauung des Areals ist aus unserer Sicht nur möglich wenn die Frage der Abstandsflächen offen diskutiert wird. Die Höhe der Neubaukörper orientiert sich an der Umgebung und überragt diese nicht. Die geplante Aufwertung insbesondere der Freiflächen kommen insgesamt der Wohnqualität der gesamten Umgebung zugute und rechtfertigen eine sinnvolle Verdichtung der Neubauten. Durch den Anbau des westlichen Winkels der beiden Neubauten entfällt das 16 Meter Privileg für diesen Baukörper, ebenso wie für die beiden Ergänzungen der Bestandsgebäude an der Theresienstraße 71a und 75. Bei dem östlichen Flügel kann aus unserer Sicht das 16 Meter Privileg zu Anwendung kommen. Grundsätzlich werden zu den Nachbargrenzen Abstandflächen von mindestens ½ H eingehalten. Der bestehende Hof Fl.Nr. 5246 wird im Osten ergänzt und geschlossen. Es entsteht dadurch eine geschlossene Hofsituation deren Belichtungssituation einer normalen Blockbebauung. entspricht. Aus diesem Grunde halten wir die Verkürzung der Abstandsflächen auf ½ H an dieser Stelle für vertretbar. Zum Nachbar Fl. Nr. 5110 kommt es zu einer Überdeckung der Abstandsflächen. Da die direkt an der Grundstücksgrenze befindlichen Gebäude nach Westen ausgerichtet sind und ½ H eingehalten ist kommt es auch hier zu keiner Beeinträchtigung der Bestandswohnungen durch den Neubau. Die profilgleiche Ergänzung des Neubaus Haus Nr. 71a führt ebenfalls zu Abstandflächenüberschneidungen auf Fl. Nr. 5113. Es wird davon ausgegangen, dass für den Vorsprung des Gebäudes entlang der Straße bereits eine entsprechende Vereinbarung existiert. Durch den Neubau verändert sich die derzeitige Situation an dieser Stelle nicht. Die Überschreitung durch den Ergänzungsbau stellt, da ca. 2/3 der Abstandflächen auf eigenen Grund fallen, keine Verschlechterung gegenüber der bereits aktuellen Situation dar. Insbesondere, da die Verschattungssituation nach Westen derzeit wesentlich durch der Brandwand auf Fl. Nr. 5110 geprägt ist.
Städtebaulich erscheint ein profligleicher Anbau an die Brandwand sinvoll. Unter Anwendung des 16 Meter Privilegs für den östlichen Neubau kommt es zu keinen
Überschneidungen zu Fl. Nr. 5115. Zum Nachbarn 5122 kommt es zu einer geringfügigen Überlagerung, die in der Bilanz geringer ausfällt als die in umgekehrter Richtung existierende Überdeckung. Auf der Breite der Brandwand zu Fl. Nr. 5123 und daneben überlagern sich die Abstandflächen. Die erscheint in Anbetracht der Tatsache, dass die Möglichkeit eines Anbaus an die Grenze nicht sinnvoll erscheint und im Hinblick auf die Verbesserung der Freiflächensituation an der Grundstücksgrenze gerechtfertigt. Zu dem im Süden gelegenen Nachbarn kommt es ebenfalls zu Überlagerungen der Abstandfläche, die in der Bilanz aber deutlich zu Gunsten des Neubaugeländes ausfallen. Ebenso muss an dieser Stelle der Geländesprung in Betracht gezogen werden, der zu einer "künstlichen" Verlängerung der Abstandflächen des Neubaus führt. Eine Beeinträchtigung der Wohnungen des Bestandsgebäudes durch den östlichen Neubau in diesem Bereich ist nicht gegeben. Auch für die Wohnungen des Neubaus ergibt sich wegen der Anordnung von Maisonette Wohnungen im EG und 1.OG keine Beeinträchtigung der Wohnsituation.