Mathis Künstner + Stefan Seifert

Tutzing Rahmenplan

Ort:
Tutzing
Bauherr
Gemeinde Tutzing
Fertigstellung:
2008
Projektgegenstand

Mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept (Rahmenplan) sowie den Bebauungsplänen Tutzing Nordwest (B-Plannummern 16, 45, 46 und 66) wird dem Bedarf Rechnung getragen, ein ehemaliges Villengebiet am Starnberger See kontinuierlich nachzuverdichten. Dabei soll zum einen der landschaftlich geprägte Charakter und die Maßstäblichkeit des Gesamtquar-tiers soweit wie möglich erhalten bleiben, zum anderen eine zukunftsweisende und nachhal-tige bauliche Entwicklung gefördert und gesteuert werden.
Anlass für die Aufstellung der Bebauungspläne Tutzing Nordwest war in erster Linie die Problematik des Maßstabsprungs zwischen massiver Neubebauung auf der Basis des § 34 BauGB und den – größtenteils noch ungestörten – Bereichen mit historischer Baustruktur. Daraus resultierte die Gefahr städtebaulicher Spannungen und einer störenden Veränderung des Gebietscharakters, der mit den o.g. Bebauungsplänen begegnet werden sollte.
Neben den bereits bebauten Gebieten mit heterogener baulicher Struktur existiert eine bis-her frei gehaltene, landwirtschaftlich genutzte Fläche mit 1,5 ha, die einer einheitlichen Neu-bebauung zugeführt werden soll. Der Teil-Bebauungsplan Nr. 66 strukturiert dieses „inselar-tige“ Quartier und vernetzt es mit den umgebenden Gebieten.
Leistungsumfang

Der Leistungsumfang der Bebauungspläne Tutzing Nordwest umfasste bzw. umfasst alle Leistungsphasen der HOAI vom Klären der Aufgabenstellung bis zum Satzungsbeschluss und der endgültigen Planfassung. Neben den Grundleistungen wurden insbesondere in der Vorentwurfs- und Entwurfsphase zahlreiche Bebauungsstudien in Alternativen ausgearbeitet, um die Konsequenzen der Entscheidungen im Gemeinderat anschaulich darzustellen und gegeneinander abzuwägen (s. Skizze im Anhang).
Die Planungen wurden und werden kontinuierlich in enger Zusammenarbeit mit den beteilig-ten Behörden, dem Kreisbaumeister sowie einer auf die Bauleitplanung spezialisierten An-waltskanzlei erstellt und abgestimmt. Fachplaner werden von uns je nach Bedarf eingeschal-tet (s.u.) und von der Kommune beauftragt.
Ein Schwerpunkt neben der planerischen Arbeit ist die Begleitung der Verfahren, die Organi-sation und Durchführung der Bürgerbeteiligung einschließlich Informationsveranstaltungen usw. sowie die Dokumentation des Planungsprozesses.

Projektrahmenbedingungen

Unsere Aufgabe besteht darin, für ein Gebiet mit insgesamt ca. 32 ha, das aus heterogen strukturierten Teilbereichen besteht und in dem
mehrere „alte“ Bebauungspläne existieren, ein einheitliches Bebauungskonzept zu entwickeln. Die grundlegenden Fragen – wieviel wird festgesetzt, wo darf bzw. sollte individuelle Gestaltungsfreiheit Raum finden? – werden in der Regel in einem kleinen Kreis aus Vertretern der Kommune, des Landratsamtes, des Denk-malamtes und weiterer Behörden sowie der beteiligten Fachplaner diskutiert und die Ergeb-nisse dann im Plenum erörtert. Die Zusammenarbeit mit einem festen Team von Fachpla-nern wird von uns organisiert und strukturiert. In den oben beschriebenen Verfahren waren u.a.folgende Spezialisten beteiligt:
Landschaftsplaner
Forstwissenschaftler
Verkehrsplaner
Straßenbauer
Vermesser
Ingenieurbüro für Entwässerung
Marktanalysten