Mathis Künstner + Stefan Seifert

Seehof Tutzing

Bauherr
Schlosshotel Tutzing GmbH
Leistung:
Konzeptentwicklung
Fertigstellung:
2008
Bruttofläche:
6.000 m²
Google Earth:
47°54'35.44", 11°16'56.76"
Die derzeit rechtsgültige planungs- und baurechtliche Grundlage auf dem Seehof-Areal stellt der Bebauungsplan Nr. 35 „Hotel Seehof“ aus dem Jahr 2003 dar.
In diesem B-Plan sind eine GR von ca. 1.400 m² sowie Wand- und Firsthöhen von 14.20 m bzw. 18.90 m für den Hotelbaukörper festgesetzt. Position und Kubatur entsprechen in etwa dem alten, mittlerweile vollständig abgerissenen Hotel Seehof. Eine Änderung gegenüber dem historischen Zustand stellt der Café-Pavillon an der Seekante dar.
Aus dem B-Plan wurde ein Wohngebäude an der Marienstraße realisiert, mit dem gewisse Einschränkungen für die weitere Planung verbunden sind (Abstand, Erschließung).
Eine neue städtebauliche Konzeption, die von der bisherigen grundlegend abweicht und damit auch nicht mehr das "alte" Baurecht des historischen Hotels Seehof in Anspruch nimmt, muss hinsichtlich ihrer Einfügung in die Ortstruktur neu betrachtet und begründet werden.
Deshalb wird auch nicht die bisherige Kubatur, die – wenn auch durch die Historie „legitimiert“ - sowohl in Form des "Hörmann-Plans" wie auch im Entwurf des "Palais Seehof" den Maßstab der Umgebung sprengt, als Anhaltsgröße für das Maß der zukünftigen Bebauung herangezogen.
Im Unterschied zur Konzentration der Baumasse in einem Objekt, das wenig Platzqualität im Freiraum bietet und dem Ort zwangsläufig seine "Rückseite" zuwendet, liegt die städtebauliche Bedeutung unseres neuen Entwurfs (den wir zum erstenmal im Herbst 2007 als städtebauliche Studie vorgestellt hatten) darin, die Bebauung entlang der südlich gelegenen Evangelischen Akademie zu strecken und damit zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen:
Eine gegenüber den Hotelplanungen wesentlich niedrigere und damit maßstäblichere Baustruktur und die Schaffung eines urbanen, öffentlichen Platzraumes, der den Ort mit dem See verbindet.